Flucht- und Rettungspläne: Wenn der Plan nicht mehr zum Gebäude passt

Der Flucht- und Rettungsplan hängt ordentlich gerahmt im Flur. Auf den ersten Blick ist also alles in Ordnung. Nur wurde inzwischen eine Zwischenwand eingezogen, eine Tür wird anders genutzt und der Feuerlöscher hängt mittlerweile an einer anderen Stelle.

Solche Veränderungen wirken im Betriebsalltag oft unspektakulär. Für einen Flucht- und Rettungsplan können sie jedoch entscheidend sein. Denn ein ursprünglich korrekt erstellter Plan kann mit der Zeit seine Aktualität verlieren – obwohl er weiterhin gut sichtbar an der Wand hängt.

Ein Flucht- und Rettungsplan erfüllt seinen Zweck nur, wenn er auch tatsächlich zu dem Gebäude passt, in dem er hängt.

Nicht das Alter des Plans ist das eigentliche Problem

Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan erneuert werden? Diese Frage liegt nahe. In der Praxis ist eine andere mindestens genauso wichtig: Was hat sich seit der Erstellung des Plans verändert?

Die ASR A2.3 verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich und gut lesbar sind. Sie nennt damit nicht einfach ein pauschales Ablaufdatum für einen Plan, sondern stellt dessen tatsächliche Aktualität in den Mittelpunkt.

Ein älterer Plan kann die Gegebenheiten vor Ort weiterhin richtig darstellen. Umgekehrt kann ein relativ neuer Plan schon nicht mehr stimmen, wenn nach seiner Erstellung beispielsweise Räume umgebaut oder sicherheitsrelevante Einrichtungen verändert wurden.

Genau deshalb sollten Flucht- und Rettungspläne bei Veränderungen im Gebäude immer mitgedacht werden.

Ein Umbau verändert mehr als nur den Grundriss

Offensichtlich wird der Anpassungsbedarf, wenn Wände versetzt, neue Türen eingebaut oder vorhandene Durchgänge geschlossen werden. Aber nicht jede relevante Änderung muss ein großer Umbau sein.

Auch eine veränderte Nutzung von Räumen kann Auswirkungen auf die Fluchtwegsituation haben. Gleiches gilt, wenn sich die tatsächliche Wegeführung verändert oder Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen an einen anderen Standort versetzt werden.

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt schließlich mehr als einen Gebäudegrundriss. Er dient der schnellen Orientierung und enthält unter anderem Informationen zu Fluchtwegen, Notausgängen sowie Standorten von Einrichtungen zur Ersten Hilfe und zur Selbsthilfe im Brandfall.

Für die Überprüfung bedeutet das: Nicht nur der Grundriss muss stimmen. Plan und tatsächliche Situation vor Ort müssen als Ganzes zusammenpassen.

Der entscheidende Abgleich findet vor Ort statt

Genau an diesem Punkt zeigt sich, warum eine reine Aktualisierung vorhandener Plandateien nicht immer ausreicht.

Bei EL-SI können Flucht- und Rettungspläne auf Grundlage vorhandener Grundrisspläne oder nach einer Objektbegehung erstellt werden. Gerade bei Bestandsgebäuden ist der Abgleich mit der tatsächlichen Situation vor Ort wichtig: Wo verlaufen die Fluchtwege heute? Welche Türen und Ausgänge stehen zur Verfügung? Wo befinden sich Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen? Und stimmen die verwendeten Sicherheitszeichen mit der Darstellung im Plan überein?

Die ASR A2.3 greift auch diesen letzten Punkt ausdrücklich auf. Werden in der Arbeitsstätte die aktuell gültigen Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 verwendet, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen.

Ein grafisch einwandfreier Plan kann deshalb trotzdem veraltet sein, wenn er eine Situation zeigt, die es im Gebäude so nicht mehr gibt.

Ein Detail, das schnell übersehen wird: der Standort des Plans

Nicht nur der Inhalt des Plans ist entscheidend. Auch sein Aushangort spielt eine Rolle.

Flucht- und Rettungspläne werden lagerichtig dargestellt. Vereinfacht bedeutet das: Wer vor dem Plan steht, soll sich möglichst intuitiv orientieren können. Der dargestellte Standort des Betrachters und die Ausrichtung des Plans müssen zum tatsächlichen Aushangort passen.

Das wird beispielsweise relevant, wenn ein Plan im Zuge einer Renovierung oder Umgestaltung einfach an eine andere Wand versetzt wird.

Der Plan selbst wurde dabei vielleicht überhaupt nicht verändert. Trotzdem sollte geprüft werden, ob Standortmarkierung und Orientierung an der neuen Position noch stimmen.

Auch das Versetzen eines vorhandenen Plans kann deshalb eine Überprüfung notwendig machen.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan überhaupt erforderlich?

Nicht jede Arbeitsstätte benötigt automatisch einen Flucht- und Rettungsplan.

Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass ein Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen muss, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan muss an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden. Außerdem ist in angemessenen Zeitabständen entsprechend dem Plan zu üben.

Die ASR A2.3 konkretisiert, wann Flucht- und Rettungspläne beispielsweise erforderlich sein können. Dazu gehören unter anderem Bereiche mit unübersichtlicher Fluchtwegführung, einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einer erhöhten Gefährdung.

Für die Gestaltung und Sicherheitskennzeichnung sind darüber hinaus insbesondere die ASR A1.3 sowie die DIN ISO 23601 relevant.

Weiterführende Informationen zu Aufbau, Anforderungen und Erstellung bietet EL-SI auf der Seite Flucht- und Rettungspläne.

Plan, Kennzeichnung und Brandschutzorganisation müssen zusammenspielen

Ein aktueller Flucht- und Rettungsplan ist wichtig – er kann aber nicht kompensieren, was im Gebäude selbst nicht funktioniert.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden und jederzeit benutzbar sind. Ebenso müssen Fluchtwege und Notausgänge dauerhaft gekennzeichnet sein.

Ein eingezeichneter Notausgang hilft wenig, wenn der Weg dorthin verstellt ist. Ein korrekt dargestellter Feuerlöscher erfüllt seinen Zweck nicht, wenn dieser inzwischen an einem anderen Ort hängt. Und auch ein aktueller Plan ersetzt nicht die Unterweisung und das Üben für den Ernstfall.

Der Flucht- und Rettungsplan sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Er ist ein Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und muss mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Gebäude zusammenspielen.

Hier besteht auch eine direkte Verbindung zur Brandschutzordnung: Ändern sich Fluchtwege, Nutzungen oder organisatorische Abläufe, können mehrere Dokumente und Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gleichzeitig betroffen sein.

Was bei Veränderungen im Betrieb mitgeprüft werden sollte

Statt nur auf ein bestimmtes Prüfdatum zu warten, bietet sich ein einfacher Grundsatz an: Verändert sich das Gebäude oder seine Nutzung, sollte auch der Flucht- und Rettungsplan in den Blick genommen werden.

Besonders relevant sind dabei:

  • Umbauten und veränderte Raumaufteilungen,
  • neue, versetzte oder weggefallene Türen und Ausgänge,
  • Änderungen an Flucht- und Rettungswegen,
  • eine veränderte Nutzung von Räumen oder Gebäudebereichen,
  • versetzte Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • Änderungen der Sicherheitskennzeichnung sowie
  • ein neuer Aushangort des Flucht- und Rettungsplans.

Nicht jede Veränderung führt zwangsläufig dazu, dass ein komplett neuer Plan erstellt werden muss. Sie ist aber ein sinnvoller Anlass zu prüfen, ob der vorhandene Plan weiterhin korrekt ist.

Denn die entscheidende Frage lautet am Ende nicht, wie lange ein Flucht- und Rettungsplan schon an der Wand hängt.

Entscheidend ist, ob er noch das Gebäude zeigt, in dem er tatsächlich hängt.

Einstellungen zur Barrierefreihet

Notdienst

24 h Notdienst für Berlin – Preise
– binnen 4 Stunden sind wir vor Ort!

Werktage
Notdienstgrundpauschale 400,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
Mo – Sa von 6 Uhr bis 18 Uhr 85,00 €
Mo – Sa von 18 Uhr bis 6 Uhr 99,00 €

Sonn- /Feiertage
Notdienstgrundpauschale 600,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
sonn- und feiertags ganztägig 160,00 €
(gesetzliche Feiertage)