Brandschutzbeauftragter
Externer Brandschutz-beauftragter
Brände gefährden Leben und Gesundheit und können die Existenz eines Unternehmens bedrohen. EL-SI unterstützt Unternehmen in Berlin und Brandenburg beim betrieblichen Brandschutz. Als externer Brandschutzbeauftragter führen wir Brandschutzbegehungen durch, beraten zu gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Organisation und Umsetzung geeigneter Brandschutzmaßnahmen.
Sie möchten den Brandschutz in Ihrem Unternehmen mit externer Unterstützung organisieren? Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb und die passende Betreuung.
Externer Brandschutzbeauftragter für Berlin und Brandenburg vom EL-SI Serviceteam
Zu unserem Leistungsangebot gehört die Erstellung und Überarbeitung einer Brandschutzordnung, die auf die Gegebenheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Je nach Anforderung umfasst sie Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Mehr über Aufbau und Inhalte der Brandschutzordnung erfahren Sie hier.
Zusätzlich zu den oben bereits genannten Aufgaben bieten wir Ihnen auch folgende Sonderleistungen an:
- Erstellung / Lieferung von Flucht- und Rettungsplänen
- Überarbeitung der Brandschutzordnung
- Instandhaltungen von Brandschutzanlagen
- Reparatur von Brandschutzanlagen
- Durchführung von Räumungsübungen
- Mitarbeiter-Schulungen(Ausbildung zum Brandschutzhelfer,Handhabung Feuerlöscher, etc.)
Als Unternehmer haben Sie eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter und Kunden. Der Brandschutz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Wir bieten Ihnen eine professionelle, individuelle Beratung und Lösung für Ihre Brandschutzfragen. Wir sind Ihr externer Brandschutzbeauftragter und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und der Umsetzung. Wir finden für jeden die richtige Lösung, egal ob Industrie, Handel oder andere Betriebsstätten.
Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten
Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Brandschutzbeauftragten liegt im vorbeugenden Brandschutz. Er berät und unterstützt die Unternehmensleitung, erkennt Brandgefahren und wirkt bei der Festlegung geeigneter Maßnahmen mit. Festgestellte Mängel meldet er, schlägt Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vor und begleitet die Umsetzung.
Grundlage für Aufgaben, Qualifikation und Bestellung ist die DGUV Information 205-003. Die konkreten Aufgaben werden entsprechend den betrieblichen Anforderungen schriftlich festgelegt.
Dazu können unter anderem gehören:
- Prüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung mit den erforderlichen Teilen A, B und C
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Beratung zu baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und brandschutzbezogener Anforderungen des Feuerversicherers
- Beratung zur Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beratung zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und zur Auswahl geeigneter Löschmittel
- Kontrolle der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung interner Brandschutzbegehungen
- Prüfung der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase sowie der dafür genutzten Einrichtungen
- Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Kontrolle, ob regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungen brandschutztechnischer Einrichtungen organisiert und durchgeführt werden
- Kontrolle, ob festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
- Beratung zu Ersatzmaßnahmen beim Ausfall oder bei der Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Unterstützung bei brandschutzbezogenen Unterweisungen und Dokumentation der Tätigkeit
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Verantwortlichen im Betrieb. Die Gesamtverantwortung der Unternehmensleitung wird durch seine Bestellung nicht aufgehoben.
Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht aus der Belegschaft Ihres Unternehmens kommen. Auch ein qualifizierter externer Dienstleister kann diese Funktion übernehmen. Welche Lösung passt, hängt unter anderem von Ihren personellen Kapazitäten und den Anforderungen Ihres Betriebs ab.
Vorteile eines internen Brandschutzbeauftragten
Ein interner Brandschutzbeauftragter kennt das Unternehmen, die Abläufe und die Beschäftigten. Ist er im Betrieb anwesend, kann er bei Fragen kurzfristig eingebunden werden. Das kann insbesondere bei häufigen Veränderungen im Betriebsalltag hilfreich sein.
Für diese Aufgabe braucht der Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation und regelmäßige Fortbildung. Außerdem müssen ihm ausreichend Zeit und Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Diese Kapazitäten sollten zusätzlich zu seinen anderen Aufgaben eingeplant werden.
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
Wenn eine interne Besetzung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann eine externe Betreuung die Unternehmensleitung entlasten. Ein externer Brandschutzbeauftragter berät die Verantwortlichen und dient als Ansprechpartner für die vereinbarten Brandschutzaufgaben.
- Sie erhalten fachliche Unterstützung, ohne zunächst einen eigenen Mitarbeiter für diese Funktion ausbilden zu müssen.
- Ihre Beschäftigten müssen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten nicht zusätzlich zu ihrer bisherigen Tätigkeit übernehmen. Die notwendige Abstimmung im Betrieb bleibt bestehen.
- Die Aus- und Fortbildung für diese Funktion liegt beim externen Dienstleister. Interne Schulungen und Unterweisungen bleiben weiterhin erforderlich.
- Ein externer Ansprechpartner kann bei unterschiedlichen Interessen im Betrieb sachbezogen beraten und die Abstimmung unterstützen.
- Der Blick von außen kann helfen, eingespielte Abläufe kritisch zu prüfen und übersehene Brandgefahren zu erkennen.
- Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für die vereinbarten Fragen des betrieblichen Brandschutzes. EL-SI bietet bei Bedarf ergänzende Schulungen sowie Leistungen an Brandschutzanlagen an.
Vorgaben zum externen Brandschutzbeauftragten
Eine bundesweite Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für jedes Unternehmen gibt es nicht. Anforderungen können sich aus dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, aus behördlichen Auflagen oder aus einem genehmigten Brandschutzkonzept ergeben. Das kann beispielsweise bestimmte Industriebauten, Verkaufsstätten, Hochhäuser oder Versammlungsstätten betreffen. Auch Versicherungsverträge können entsprechende Anforderungen enthalten.
Bei erhöhter Brandgefährdung kann die Bestellung zweckmäßig sein. Welche Vorgaben für Ihren Betrieb gelten, muss anhand seiner Nutzung, der Genehmigungsunterlagen und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Pauschale Flächengrenzen allein reichen für diese Entscheidung nicht aus.
Sie möchten klären, welche externe Unterstützung zu Ihrem Betrieb in Berlin oder Brandenburg passt? Schildern Sie uns Ihren Standort, die Art Ihres Unternehmens und Ihren aktuellen Bedarf.
Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten
Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflicht kann sich insbesondere aus den baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes oder aus behördlichen Auflagen ergeben, etwa in einer Baugenehmigung. Das betrifft vor allem bestimmte Sonderbauten wie Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Hochhäuser.
Auch vertragliche Vereinbarungen mit einem Versicherer können eine Bestellung verlangen. Unabhängig davon kann ein Brandschutzbeauftragter bei erhöhter Brandgefährdung sinnvoll sein. Ob er für Ihren Betrieb erforderlich ist, lässt sich deshalb nicht allein anhand der Mitarbeiterzahl oder Gebäudegröße beantworten. Maßgeblich sind die geltenden Vorgaben, die Genehmigungsunterlagen und die betrieblichen Brandrisiken.
Die Verantwortung für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise bei der Unternehmensleitung. Auch ohne Brandschutzbeauftragten müssen Brandgefahren beurteilt, Schutzmaßnahmen umgesetzt und Beschäftigte unterwiesen werden.
Einzelne Aufgaben können geeigneten Personen übertragen werden. Zuständigkeiten und Befugnisse müssen dabei klar geregelt sein. Wird ein interner oder externer Brandschutzbeauftragter bestellt, berät und unterstützt er die Unternehmensleitung. Deren Gesamtverantwortung bleibt bestehen.
Ein externer Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt ein Unternehmen bei der Organisation des Brandschutzes. Zu seinen Aufgaben können Brandschutzbegehungen, die Mitwirkung bei der Beurteilung von Brandgefahren und die Erstellung oder Aktualisierung der Brandschutzordnung gehören. Er weist auf Mängel hin, empfiehlt Maßnahmen und begleitet deren Beseitigung.
Weitere Aufgaben können die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, die Unterstützung bei Unterweisungen und Räumungsübungen sowie die Überwachung der vereinbarten Prüf- und Wartungsorganisation sein. Welche Aufgaben er konkret übernimmt, wird entsprechend den betrieblichen Anforderungen schriftlich festgelegt.
Ja, ein Brandschutzbeauftragter muss nicht aus der eigenen Belegschaft kommen. Unternehmen können einen qualifizierten externen Dienstleister beauftragen. Dieser muss die betrieblichen Gegebenheiten kennen und in die Brandschutzorganisation eingebunden sein.
Die Bestellung und Aufgabenübertragung erfolgen schriftlich. Bei einer externen Betreuung werden außerdem Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit vertraglich geregelt. EL-SI bietet Unternehmen in Berlin und Brandenburg die Betreuung durch einen externen Brandschutzbeauftragten an.
Ein Brandschutzbeauftragter berät die Unternehmensleitung und unterstützt sie bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Er beschäftigt sich beispielsweise mit Brandgefahren, Brandschutzmaßnahmen, Begehungen und Dokumentation.
Brandschutzhelfer sind dagegen Beschäftigte, die für den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet werden. Dabei hat die eigene Sicherheit Vorrang. Beide Funktionen ergänzen sich: Ein Brandschutzhelfer ersetzt keinen Brandschutzbeauftragten, und ein Brandschutzbeauftragter ersetzt nicht die erforderlichen Brandschutzhelfer im Betrieb.
Die Betreuung richtet sich nach den Anforderungen des Unternehmens und den vereinbarten Aufgaben. Dafür benötigt der externe Brandschutzbeauftragte Einblick in die betrieblichen Abläufe, Zugang zu den relevanten Bereichen und die notwendigen Brandschutzunterlagen.
Im Unternehmen sollten feste Ansprechpartner und klare Zuständigkeiten vorhanden sein. Begehungen, Beratung und Dokumentation werden passend zum Betrieb abgestimmt. Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder neuen Arbeitsverfahren sollte der Brandschutzbeauftragte frühzeitig einbezogen werden, damit mögliche Auswirkungen auf den Brandschutz berücksichtigt werden können.
Die Kosten hängen vom Umfang der Betreuung ab. Entscheidend sind unter anderem die Anzahl und Größe der Standorte, die Nutzung der Gebäude, die betrieblichen Brandrisiken und die vereinbarten Aufgaben.
Für ein passendes Angebot müssen deshalb zunächst die Anforderungen Ihres Unternehmens geklärt werden. Auch zusätzliche Leistungen wie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Schulungen oder Räumungsübungen sollten im Angebot eindeutig berücksichtigt werden. Sprechen Sie EL-SI für ein individuelles Angebot zur Betreuung Ihres Unternehmens in Berlin oder Brandenburg an.