Brandschutzordnung: Warum sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden sollte

Brandschutzordnung

Ein neues Büro wird eingerichtet, Produktionsbereiche werden erweitert oder Fluchtwege aufgrund eines Umbaus angepasst – Veränderungen gehören in Unternehmen zum Alltag. Weniger offensichtlich ist, dass sich dadurch auch Anforderungen an den organisatorischen Brandschutz ändern können.

Dennoch bleibt die Brandschutzordnung häufig über Jahre unverändert. Sie wurde einmal erstellt, abgelegt und gerät anschließend in Vergessenheit. Dabei erfüllt sie ihren Zweck nur dann, wenn ihre Inhalte den tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen entsprechen.

Die Brandschutzordnung ist mehr als ein Aushang

Viele verbinden mit einer Brandschutzordnung lediglich den bekannten Aushang im Eingangsbereich oder im Treppenhaus. Tatsächlich ist dieser jedoch nur ein Teil eines umfassenderen Konzepts.

Die Brandschutzordnung legt fest, wie Brände verhindert werden sollen, wie sich Personen im Brandfall verhalten und welche Aufgaben einzelne Verantwortliche übernehmen. Damit bildet sie einen wichtigen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und unterstützt dabei, im Ernstfall schnell und koordiniert zu handeln.

Je nach Gebäude und Nutzung orientiert sich ihr Aufbau an den Vorgaben der DIN 14096.

Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?

Ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie kann sich beispielsweise aus behördlichen Auflagen, einem Brandschutzkonzept oder der Art der Gebäudenutzung ergeben.

Insbesondere Gebäude mit Publikumsverkehr, einer größeren Anzahl an Beschäftigten oder besonderen Brandrisiken verfügen häufig über eine Brandschutzordnung. Aber auch unabhängig von einer konkreten Verpflichtung kann sie sinnvoll sein, um Verantwortlichkeiten festzulegen und ein einheitliches Vorgehen im Brandfall sicherzustellen.

Die drei Teile der Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung besteht in der Regel aus drei aufeinander abgestimmten Teilen.

Teil A – Informationen für alle Personen im Gebäude

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – beispielsweise Mitarbeitende, Besucher oder externe Dienstleister. Er enthält grundlegende Hinweise zum Verhalten im Brandfall und wird gut sichtbar im Gebäude ausgehängt.

Teil B – Regelungen für Beschäftigte

Teil B richtet sich an die Mitarbeitenden des Unternehmens. Er beschreibt unter anderem Maßnahmen zur Brandverhütung, das Verhalten im Brandfall sowie den Umgang mit vorhandenen Brandschutzeinrichtungen.

Teil C – Aufgaben für verantwortliche Personen

Teil C enthält weitergehende organisatorische Regelungen für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, beispielsweise Brandschutzbeauftragte oder andere benannte Funktionsträger. Dazu gehören Verantwortlichkeiten vor, während und nach einem Brandereignis sowie die Koordination bestimmter Maßnahmen.

Wann sollte eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Eine Brandschutzordnung ist kein statisches Dokument. Sie sollte immer dann überprüft werden, wenn sich bauliche oder organisatorische Rahmenbedingungen verändern.

Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden,
  • Änderungen von Flucht- und Rettungswegen,
  • neue Nutzungen einzelner Bereiche,
  • organisatorische Veränderungen im Unternehmen,
  • Wechsel verantwortlicher Personen,
  • Änderungen an brandschutztechnischen Einrichtungen.

Auch ohne größere Veränderungen empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, damit Inhalte, Zuständigkeiten und Ansprechpartner aktuell bleiben.

Was kann passieren, wenn die Brandschutzordnung veraltet ist?

Eine veraltete Brandschutzordnung fällt im Alltag häufig nicht auf – im Ernstfall kann sie jedoch zu Unsicherheiten führen.

Sind Fluchtwege inzwischen geändert worden, stimmen Ansprechpartner nicht mehr oder passen organisatorische Abläufe nicht mehr zur tatsächlichen Situation, können wichtige Informationen fehlen oder missverstanden werden. Gerade im Brandfall, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind, sind klare und aktuelle Regelungen von besonderer Bedeutung.

Häufige Schwachstellen in der Praxis

In vielen Unternehmen ist eine Brandschutzordnung zwar vorhanden, wird jedoch nach ihrer Erstellung kaum noch überprüft.

Zu den häufigsten Schwachstellen gehören:

  • veraltete Kontaktdaten und Zuständigkeiten,
  • nicht mehr aktuelle Gebäude- oder Fluchtwegpläne,
  • fehlende Anpassungen nach Umbauten,
  • Mitarbeitende kennen die Inhalte nicht oder wurden nicht ausreichend unterwiesen,
  • organisatorische Veränderungen wurden nicht berücksichtigt.

Eine Brandschutzordnung entfaltet ihre Wirkung nur dann, wenn sie nicht nur existiert, sondern den aktuellen Gegebenheiten entspricht und allen relevanten Personen bekannt ist.

Die Brandschutzordnung ist Teil eines funktionierenden Brandschutzkonzepts

Eine Brandschutzordnung allein verhindert weder Brände noch ersetzt sie technische oder bauliche Schutzmaßnahmen.

Erst das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen sorgt für einen wirksamen vorbeugenden Brandschutz. Dazu gehören unter anderem funktionierende Brandschutzeinrichtungen, regelmäßige Brandschutzunterweisungen, klar geregelte Verantwortlichkeiten und aktuelle Flucht- und Rettungspläne.

Wer sich näher mit den Anforderungen, dem Aufbau und der Erstellung einer Brandschutzordnung beschäftigen möchte, findet auf der Seite Brandschutzordnung weiterführende Informationen.

Die Brandschutzordnung bildet dabei den organisatorischen Rahmen und trägt dazu bei, dass alle Beteiligten im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

Fazit

Eine Brandschutzordnung ist weit mehr als ein formales Dokument oder ein Aushang im Gebäude. Sie hilft dabei, Verantwortlichkeiten festzulegen, Mitarbeitende zu informieren und im Brandfall ein koordiniertes Handeln zu ermöglichen.

Damit sie diese Aufgabe erfüllen kann, sollte sie regelmäßig überprüft und an bauliche oder organisatorische Veränderungen angepasst werden. Denn nur eine aktuelle Brandschutzordnung kann im Ernstfall die Orientierung geben, für die sie vorgesehen ist.

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