Feststellanlagen (FSA)

Feststellanlagen für Brandschutz und Rauchkontrolle

Feststellanlagen können im Brandfall Leben retten und Schäden an Gebäuden minimieren. Im Folgenden informieren wir Sie über die verschiedenen Arten von Feststellanlagen, ihre Anwendungsbereiche, Vorschriften und ihre Bedeutung für die Sicherheit in Gebäuden.

Unser Angebot

Das EL-SI Serviceteam ist Ihr Partner für Feststellanlagen (FSA). Wir bieten unterschiedliche Systemlösungen von mehreren anerkannten Herstellern an, die speziell für den Einsatz von Rauchschaltanlagen konzipiert sind.

Wir übernehmen die Planung, Montage, DIBt-Abnahme und Wartung der Anlagen und passen sie auf die besonderen Bedürfnisse und Einsatzgebiete unserer Kunden an. Mit einem anerkannten Fachbetrieb garantieren wir für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. 

Unseren Dienstleistungen im Bereich FSA

  • Planung
  • Montage
  • DIBt-Abnahme
  • Wartung und Instandhaltung

Was sind Feststellanlagen?

Feststellanlagen dienen dem zuverlässigen Offenhalten von Brandschutzabschlüssen. Eine Feststellanlage (FSA) wird auch als Türfeststellanlage (TFA) bezeichnet und stellt eine wichtige Komponente im Brandschutz dar. Durch Feststellanlagen werden Brandabschlüsse und Rauchabschlüsse offengehalten und somit Flucht- und Rettungswege freigehalten. Bei einem Brand oder im Fall von Rauchentwicklung schließen Feststellanlagen sicher, sodass die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt wird. So können Schäden an Personen und dem Gebäude vermindert oder gar aufgehalten werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) definiert Feststellanlagen als „… ein System von Geräten oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen.“ Eingesetzt werden Feststellanlagen für:

  • Brandschutztüren
  • Rauchschutztüren
  • Brandschutztore
Brandschutzabschluss durch Feststellanlage für Brandschutz und Rauchschutz

Aufbau einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht grundsätzlich aus einer Energieversorgung, einer Auslöse- oder Feststelleinrichtung und einem Brandmelder. Die Feststelleinrichtung wird mit einem Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung geregelt. Teilweise gehören auch automatische Tor- und Türantriebe dazu. Neben dem Brandmelder sind weitere Branderkennungselemente wie ein optischer Rauchmelder oder Rauchschalter möglich. Ist eine manuelle Feststellanlage installiert, ist ein Taster zum Schließen der Tür oder des Tors notwendig. Dieser muss rot sein und mindestens eine Größe von 16 cm² haben. Weiterhin wird vorgeschrieben, dass der Taster die Aufschrift „Tür schließen“ beziehungsweise „Tor schließen“ trägt.

Wie funktioniert eine Feststellanlage?

Durch den Rauchmelder beziehungsweise den Brandmelder wird im Notfall ein Signal erzeugt, welches über den Rauchschalter an die Feststellanlage weitergeleitet wird. Dadurch werden die Haftmagnete, welche für das Offenhalten verantwortlich sind, deaktiviert und die Türen beziehungsweise Tore automatisch geschlossen.

Anforderungen an Brandschutztüren und Feststellanlagen

Brandschutztüren müssen laut den DIBt-Richtlinien selbstschließend sein. Doch speziell in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden – in denen die Feststellanlagen zum Einsatz kommen – ist es häufig notwendig, Türen offen zu halten, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Für diesen Zweck ist eine bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage notwendig.

Welche Normen und Richtlinien gibt es für Feststellanlagen?

Feststellanlagen müssen bestimmten Normen und Zertifizierungen entsprechen, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Eine wichtige Norm ist die DIN EN 1155, welche die Anforderungen an elektromechanische Feststellanlagen für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren festlegt. Diese Norm definiert die Mindestanforderungen an die Funktion, Installation und Betrieb von Feststellanlagen. Eine weitere wichtige Normenreihe ist die DIN EN 14677, welche die Anforderungen an die Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse definiert. Sie legt auch vier Typen von Feststellanlagen fest:

  • Feststellanlage Typ 1: Die Auslösevorrichtung ist ausschließlich Bestandteil der Feststellanlage.
  • Feststellanlage Typ 2: Die Auslösevorrichtung ist Bestandteil der Feststellanlage und einer Brandmeldeanlage (BMA).
  • Feststellanlage Typ 3: Die Auslösevorrichtung ist ausschließlich Bestandteil der Feststellanlage und mit der Steuerung der Fördertechnik verbunden.
  • Feststellanlage Typ 4: Die Auslösevorrichtung ist Bestandteil der Feststellanlage und einer Brandmeldeanlage. Sie ist außerdem mit der Steuerung der Fördertechnik verbunden.

Darüber hinaus gibt es auch verschiedene Zertifizierungen, die sicherstellen, dass Feststellanlagen den geltenden Normen entsprechen. Das VdS-Siegel und das CE-Kennzeichen sind zwei solcher Zertifizierungen, die auf die Einhaltung der Normen und Qualitätsstandards hinweisen. Das VdS-Siegel bezieht sich auf die Qualität und Sicherheit von Brandschutzeinrichtungen, während das CE-Kennzeichen auf die Einhaltung der EU-Verordnungen und Normen hinweist. Es ist wichtig, dass Feststellanlagen den geltenden Normen und Zertifizierungen entsprechen, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Speziell in der industriellen Fertigung gibt es bestimmte Bereiche, in denen brennbare Gase und Stäube entstehen, entweichen und zu gefährlichen Explosionen führen können. In diesen sogenannten Ex-Bereichen sind Feststellanlagen unerlässlich und unterliegen besonderen Anforderungen. Beachten Sie für den Einsatz einer Feststellanlage in explosionsgefährdeten Bereichen die Vorgaben des DIBt und der Richtlinie 2014/34/EU. Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, bieten wir Ihnen umfangreiche Beratung – kontaktieren Sie uns gern.

 

Montage und Wartung von Feststellanlagen

Durch die Wartung und Montage von Feststellanlagen stellen Sie sicher, dass wichtige Komponenten Ihrer Brandschutzanlagen ordnungsgemäß funktionieren und den erforderlichen Schutz bieten. Bei der Montage müssen bestimmte Vorschriften und Normen eingehalten werden, um eine korrekte Installation zu gewährleisten. Weiterhin muss die Anlage von qualifiziertem Personal installiert werden, um die korrekte Funktionalität und Wirksamkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen Feststellanlagen regelmäßig gewartet werden. Der Betreiber einer Feststellanlage ist zur monatlichen Prüfung der Feststellanlage verpflichtet. Dies kann von eingewiesenem Personal durchgeführt werden. Außerdem ist einmal im Jahr eine Wartung durch eine Fachkraft vorgeschrieben. In unserem Beitrag zur Planung, Montage, Wartung und Reparatur von Feststellanlagen haben wir weitere wissenswerte Informationen für Sie zusammengefasst.

Zulassung von Feststellanlagen

Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziff. 6.25 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Ihre Gültigkeit beträgt fünf Jahre. Auf Antrag kann die bauaufsichtliche Zulassung verlängert werden.

Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten kann es zudem notwendig sein, dass eine Feststellanlage als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) benötigt. Diese regelt das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von ebendiese. Auch hier führt das DIBt die Eignungsprüfung durch. In vielen Fällen können aBZ und aBG als Kombi-Bescheid erteilt. Je nach Bedarf können sie jedoch auch einzeln beantragt werden. 

Unsere Partner für Feststellanlagen

Das EL-SI Serviceteam bietet unterschiedliche Systemlösungen von mehreren anerkannten Herstellern an, die speziell für den Einsatz von Rauchschaltanlagen konzipiert sind, dazu gehören unter anderem:

 

  • GEZE
  • DORMA
  • Hekatron
  • DICTATOR
  • ECO
  • Novar Esser eff eff
  • Protronic

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gern rund um das Thema Brandschutz.

 

Notdienst

24 h Notdienst für Berlin – Preise
– binnen 4 Stunden sind wir vor Ort!

Werktage
Notdienstgrundpauschale 400,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
Mo – Sa von 6 Uhr bis 18 Uhr 75,00 €
Mo – Sa von 18 Uhr bis 6 Uhr 89,00 €

Sonn- /Feiertage
Notdienstgrundpauschale 600,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
sonn- und feiertags ganztägig 150,00 €
(gesetzliche Feiertage)