Wartung und Reparatur

Wartung und Reparartur von Brandschutztüren und -toren

Eine professionelle Wartung und Instandhaltung Brandschutztüren, Brandschutztoren und Feststellanlagen ist entscheidend, dass die Feuerschutzabschlüsse im Ernstfall richtig funktionieren. 

Für Brandschutztüren und -tore sind daher regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben, üblicherweise einmal jährlich. Die Prüfungen müssen von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Brandschutztür mit Feststellanlage

Unser Angebot

Das EL-SI Serviceteam ist Ihr Partner für Brandschutzabschlüsse und Feststellanlagen (FSA). 

Wir übernehmen neben Planung, Montage, DIBt-Abnahme auch die Wartung der Anlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir die Anlagen eingebaut haben.

Mit einem anerkannten Fachbetrieb garantieren wir für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung von Feststellanlagen (FSA)
  • Wartung und Reparatur von Feststellanlagen (FSA)
  • Prüfung von Brandschutztüren
  • Wartung und Reparatur von Brandschutztüren
  • Prüfung von Brandschutztoren
  • Wartung und Reparatur von Brandschutztoren

Prüfung, Wartung und Instandhaltung

Mit der Zeit können an älteren Türen durch Verschleiß und Materialveränderungen Undichtigkeiten entstehen. Unser Brandschutz-Service beinhaltet die umfassende Überprüfung und Sanierung aller Türen, unabhängig von Hersteller, Modell, Alter oder Material. Wir statten Ihre Türen mit hitzebeständigen und dauerelastischen Dichtungen aus, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Die Feststellanlagen (FSA) für Brandschutztüren und -tore erfordern regelmäßige Wartungen, um im Brandfall zuverlässig zu funktionieren. Unsere Experten führen diese Wartungen gemäß gesetzlicher Vorschriften durch, um optimale Sicherheit vor Rauch und Feuer zu garantieren. Wir bieten Ihnen diesen Service herstellerunabhängig und mit unserer langjährigen Erfahrung an.

Die regelmäßige Überprüfung von Brandschutztüren ist essenziell für Ihre Sicherheit. Wir übernehmen diese Prüfungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Herstellerangaben, um sicherzustellen, dass Ihre Anlagen im Notfall einwandfrei funktionieren.

Vorschriften und Normen für die Wartung von Brandschutzabschlüssen

Die Wartung von Brandschutztüren, Brandschutztoren und Feststellanlagen wird durch verschiedene Vorschriften und Normen geregelt, die sicherstellen, dass diese Einrichtungen im Brandfall zuverlässig und effektiv funktionieren. Hier sind einige der wichtigsten Vorschriften und Normen:

  • Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (ABZ): Diese Zulassung definiert die Anforderungen an die Herstellung und Montage von Brandschutztüren und -toren.
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“: Diese Technische Regel für Arbeitsstätten legt Anforderungen für Türen und Tore in Arbeitsstätten fest, einschließlich Brandschutztüren. Abschnitt 10.2 der ASR A1.7 spezifiziert die Anforderungen für die Prüfung und Wartung dieser Einrichtungen.
  • DIN 14677: Wartung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse: Diese Norm regelt die Wartung von elektrischen Feststellanlagen, die Brandschutztüren im geöffneten Zustand halten und im Brandfall automatisch schließen.
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Diese Vorschriften enthalten Richtlinien zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz, einschließlich der sicheren Handhabung und Wartung von Brandschutztüren und -toren.
  • DIBt-Richtlinien: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gibt Richtlinien heraus, die die Anforderungen an Brandschutztüren und -tore spezifizieren.
  • Herstellerspezifische Prüfzeugnisse und Anleitungen: Zusätzlich zu den allgemeinen Normen und Vorschriften geben Hersteller spezifische Anweisungen für die Wartung und Prüfung ihrer Produkte heraus. Diese sollten stets beachtet werden, um die Funktionsfähigkeit und Zulassung der Brandschutztüren und -tore zu gewährleisten.

Notdienst

24 h Notdienst für Berlin – Preise
– binnen 4 Stunden sind wir vor Ort!

Werktage
Notdienstgrundpauschale 400,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
Mo – Sa von 6 Uhr bis 18 Uhr 75,00 €
Mo – Sa von 18 Uhr bis 6 Uhr 89,00 €

Sonn- /Feiertage
Notdienstgrundpauschale 600,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
sonn- und feiertags ganztägig 150,00 €
(gesetzliche Feiertage)