Entrauchung

Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)

Für den Schutz von Menschenleben und Sachwerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, kurz RWA, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Mit dem richtigen RWA-System können Sie eine maximale Schadensbegrenzung oder gar Schadensverhinderung fördern.

Dachöffnungen einer RWA-Anlage

Entrauchungsanlagen vom El-Si Serviceteam

Unser Angebot

Das EL-SI Serviceteam bietet Lösungen im Bereich der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen an. Auch für pneumatische, elektrische und pyrotechnische RWA-Anlagen erhalten Sie bei uns passende Lösungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gern rund um das Thema Brandschutz. Zu unseren Dienstleistungen rund um das Thema RWA gehören:

Unsere Leistungen in der Entrauchung

  • Planung
  • Montage
  • Installation
  • Programmierung
  • Prüfung
  • Instandhaltung und Wartung
  • Reparatur

Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen): Das Wichtigste auf einen Blick

Was ist eine RWA-Anlage?

Ein geschlossener Raum verqualmt durch den im Brandfall entstehenden Rauch sowie giftige Brandgase schnell vollständig. Dadurch werden Flucht- und Rettungswege versperrt und für die noch im Gebäude befindlichen Personen sowie Rettungskräfte unpassierbar.

Auch kann ein möglicher starker Hitzestau die Gebäudestruktur so stark beschädigen, dass ein Totalverlust des Gebäudes nicht zu vermeiden ist. Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA oder auch RWA-Anlage) soll im Brandfall entstehende Rauch- und Brandgase schnellstmöglich aus dem Gebäude ins Freie ableiten.

Dadurch entsteht eine raucharme Schicht im unteren Gebäudebereich. Die RWA verhindert jedoch keineswegs ein Feuer, kann jedoch einen erheblichen Einfluss darauf haben, Schäden zu begrenzen und Sachwerte zu schützen.

Da ca. 95 % aller bei einem Brand zu Schaden gekommenen Personen Opfer des entstandenen Rauches sind, ist eine RWA-Anlage ein unverzichtbarer Teil des vorbeugenden Brandschutzes.

Wie funktioniert der Rauchabzug durch Rauch-Wärme-Abzugsanlagen?

Im Brandfall steigen Rauch, Hitze und Brandgase im Raum nach oben und bilden eine Schicht unter der Decke, die bis zur vollständigen Verqualmung des Raumes führen kann.

Eine RWA besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG). Diese sind meist Lichtöffnungen in der Dachfläche, die in Tageslichtsysteme integriert sind – also Lichtkuppeln, Flachdach-Fenster oder Flügel in Glasdächern oder Lichtbändern.

Im Brandfall öffnen sich die RWG automatisch oder manuell und bilden somit Abzugsöffnungen, um Rauch- und Brandgase im Dach freizugeben. Im Brandfall füllen Rauch- und Brandgase den Raum somit nicht vollständig und es bleibt eine raucharme Schicht am Boden erhalten.

Weitere wichtige Bestandteile von RWA-Anlagen sind:

  • Branderkennungselemente
  • Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen
  • Öffnungsaggregate
  • Energiezuleitungen und Rauchschürzen

Durch vielfältige Zusatzgeräte sind die Systeme jederzeit erweiterbar.

Rauch-und-Waermeabzugsanlagen
Wirkprinzip

Arten von RWA-Anlagen:

Eine RWA ist nicht gleich eine RWA, denn der Oberbegriff steht für alle Arten von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Er umfasst dabei auch unterschiedliche Anlagetechniken, die sich in ihrer Wirkweise und Funktion unterscheiden. Es kann zwischen folgenden Anlagen unterschieden werden:

Die pneumatische RWA-Anlage hat den Vorteil, dass sie unabhängig von jeder Spannungsversorgung ist. Damit ist sie selbst bei einem totalen Stromausfall funktionsbereit. Ausgelöst werden die pneumatischen Anlagen über einen Alarmkasten mit CO2 oder mit einem Thermoauslösegerät (TAG). Durch den geringen Materialeinsatz ist die pneumatische RWA-Anlage die umweltfreundlichste Lösung.

Diese elektrischen Anlagen lösen entweder manuell mit Druckknopfmeldern oder auch automatisch mit Rauchmeldern aus. Bei Stromausfall kann diese elektronische Sicherheitstechnik auch über Notakkus betrieben werden. Praktischerweise ist sie auch für das regelmäßige Lüften der Räumlichkeiten nutzbar.

Pyrotechnische RWA-Anlagen, auch pyrotechnische Rasantöffner genannt, sind Rauchabzüge mit explosionsgasbetriebenen Schnellöffnern. Da bei nicht sachgemäßer Handhabung ein hohes Verletzungsrisiko bis hin zur Todesfolge besteht, gilt hier besondere Vorsicht. Der Umgang mit pyrotechnischen Rasantöffnern ist nur autorisiertem Fachpersonal erlaubt. Der Ausführende sollte eine fachliche Schulung und Unterweisungen für pyrotechnische RWA–Anlagen nachweisen können.

NRWG sind Teil der Rauchabzugsanlage und leiten im Brandfall Rauch und heiße Rauchgase aus dem Gebäude. Ähnlich wie beim Rauchabzug entsteht dadurch eine raucharme Schicht für die Flucht- und Rettungswege. Rauch- und Wärmeabzugsgeräte müssen gemäß der europäischen Norm DIN EN 12101-2 geprüft und klassifiziert sein. In Deutschland müssen diese Geräte zwingend eingesetzt werden, wenn laut Bauordnung ein „Natürlicher Rauchabzug“ gefordert ist. Natürlich bedeutet in diesem Kontext, dass die RWA-Anlagen ohne zusätzlichen mechanischen Ventilator funktionieren.

Die NRA sorgt für Öffnungen im oberen Drittel des Raumes, durch die der Rauch im Brandfall durch den thermischen Auftrieb abzieht. NRA funktionieren nur bei heißem Rauch, sind dabei aber bedeutend effektiver und kostengünstiger als eine MRA. Naturgemäß fungiert dieser natürliche Rauchabzug gleichzeitig auch als Wärmeabzug (WA).

Diese Art der Rauchabzugs-Anlage funktioniert durch einen motorischen Antrieb, beispielsweise durch Ventilatoren. Darum ist bei diesem maschinellen Rauchabzug die Energieversorgung der Ventilatoren während des gesamten Betriebs zu sichern. Bei natürlichen Anlagen zum Rauchabzug ist dagegen nur eine Anfangsserie zum Öffnen der Flächen notwendig. Anwendungsbereiche für MRA sind besonders die unteren Geschosse von Gebäuden, in denen der Rauch nicht durch NRA nach oben abgeführt werden kann. Außerdem kann bei einer MRA auch kalter Rauch abgeführt werden. Die Menge reduziert sich jedoch mit zunehmender Rauchtemperatur.

Eine RDA führt keinen Rauch ab, aber verhindert das Eindringen von Rauch in Fluchtwege. Durch Ventilatoren, Klappenöffnungen und Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RGW) sorgen RDA für einen permanenten leichten Überdruck im zu schützenden Raum. Mit dieser Anlage kann der Rauch aus einem Gang auch dann nicht ins Treppenhaus gelangen, wenn dazwischenliegende Türen von Flüchtenden benutzt werden.

Anders als in Hallen ist in Treppenhäusern keine Rauchschichtung möglich, die den Flucht- und Löschangriffsweg freihält. Das liegt daran, dass der Rauch naturgemäß das ganze Treppenhaus von der Rauchquelle bis zur Ableitungsöffnung durchströmt. Bei entsprechenden Gebäuden werden deshalb auch brandlastfreie Treppenräume und selbstschließende rauchdichte Türen zu den Gängen verlangt. Bei Gebäuden ab 13 Metern Höhe oder fünf Geschossen mit innenliegenden Treppenräumen ist deshalb auch eine Treppenhausentrauchung vorgeschrieben.

Der WA ist eine Wand- oder Dachfläche, die ab bestimmten Temperaturen selbstständig eine Öffnung freigibt. Das kann beispielsweise durch das Abschmelzen von thermoplastischen Dachlichtelementen geschehen. Durch diese Öffnung, die meist im oberen Raumdrittel entstehen, können dann die gefährliche Brandhitze und der giftige Brandrauch entweichen. Das Prinzip ist ähnlich wie bei der natürlichen Entrauchung. Die offenen Flächen entstehen jedoch meist erst bedeutend später, da sie erst wegschmelzen müssen. Aus diesem Grund ist ein Wärmeabzug nicht gleichzeitig als NRA zu empfehlen.

Wann sind Rauch-und Wärmeabzugsanlagen notwendig?

Abhängig von der Gebäudeart müssen verschiedene gesetzliche Grundlagen, Vorschriften und Empfehlungen bei der Dimensionierung von RWAs berücksichtigt werden.

Die Dimensionierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) ist abhängig von Gebäudeklasse, Raumgröße, -höhe und -aufteilung, Nutzung des Gebäudes sowie integrierten Löschsystemen und muss grundsätzlich den Vorschriften der zuständigen Brandschutzbehörden entsprechen. Welche Anlage für Ihr Objekt die optimale Sicherheit bietet, können Sie selbstverständlich mit unserem abstimmen.

Arten der Entrauchung

Wichtig für die Entrauchung sind die Rauchableitung und der Rauchabzug. Sie verfolgen verschiedene Schutzziele und erfordern damit auch unterschiedliche Lösungen in Bezug auf ihre Technik und Funktionssicherheit.

Rauchableitung

In der Musterbauordnung (MBO) sind „Öffnungen zur Rauchableitung (RA) für die Rauchableitung aus dem Gebäude während oder nach den Löscharbeiten der Feuerwehr vorgesehen. Das können beispielsweise Tageslichtsysteme wie Lichtkuppeln oder Fenster in einer Fassade sein. Da durch die Rauchableitung im Brandfall der Rauch bereits aus dem Gebäude gelangen kann, sind eine RWA, eine natürliche Rauchabzugsanlage oder ein Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) nicht gefordert. Baurechtlich müssen die Öffnungen zur Rauchableitung weder raucharme Schichten noch eine thermische Entlastung der Gebäudestruktur sicherstellen, denn das mit ihnen erreichbare Schutzziel besteht in der Unterstützung der Feuerwehr bei Löschangriffen und Rettungsmaßnahmen.

Rauchabzug

Im Brandfall übernimmt ein Rauchabzug die Entrauchung und den Wärmeabzug. Dadurch sorgt der Rauchabzug für eine stabile raucharme Schicht in der Nähe des Bodens, wodurch die Nutzung der Flucht- und Rettungswege gesichert ist. Zu den Schutzzielen gehören die Unterstützung bei der Selbst- und Fremdrettung sowie der Feuerlöscharbeiten. Durch die Eindämmung der Rauchausbreitung werden zudem Sachwerte geschützt.

Vorschriften und Richtlinien für RWA-Anlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind für den Brandschutz unverzichtbar, denn sie dienen sowohl dem Schutz von Menschenleben als auch dem Erhalt von Sach- und Gebäudewerten. Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln führen auf, was bei der Planung, Bemessung und Ausführung zu beachten ist.

Landesbauordnung

Grundlegende Anforderungen an Anlagen zum Rauch- und Wärmeabzug sind in der Landesbauordnung festgehalten. So fordert die Landesbauordnung in den Bundesländern beispielsweise Rauchabzüge für Treppenräume ab einer bestimmten Höhe. So sind unter anderem in Kultureinrichtungen, in denen sich häufig viele ortsunkundige Personen befinden, RWA-Anlagen verpflichtend und es müssen Auslösemechanismen auf jeder Etage platziert werden.

DIN 18 232

In der DIN 18 232 liegt der Fokus besonders auf der Schaffung raucharmer Schichten durch den Rauch- und Wärmeabzug. Die DIN-Norm regelt die Bemessung, gibt Hinweise für den sachgemäßen Einbau der RWA-Systeme, legt Prüfverfahren fest und stellt darüber hinaus den anerkannten Stand der Technik dar.

VdS-Richtlinie 2098

Weitere Empfehlungen für die Planung und den Einbau von RWA-Anlagen schließt die VdS-Richtlinie 2098 ein. Außerdem legt sie die Anforderungen an die Anlagen aus versicherungstechnischer Sicht fest. In ihr sind RWA-Anlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude sowie für mehrgeschossige Gebäude, in denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt, gefordert.

Wartung RWA-Anlagen

RWA-Anlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör müssen in regelmäßigen Abständen, dabei aber mindestens einmal jährlich, nach den geltenden DIN-Vorschriften auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. Diese Wartung dürfen nur Fachfirmen durchführen.

Notdienst

24 h Notdienst für Berlin – Preise
– binnen 4 Stunden sind wir vor Ort!

Werktage
Notdienstgrundpauschale 400,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
Mo – Sa von 6 Uhr bis 18 Uhr 75,00 €
Mo – Sa von 18 Uhr bis 6 Uhr 89,00 €

Sonn- /Feiertage
Notdienstgrundpauschale 600,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
sonn- und feiertags ganztägig 150,00 €
(gesetzliche Feiertage)