Was sind Feststellanlagen (FSA)?
Eine Kombination vereinbarer Komponenten, die die Funktion haben, selbstschließende Feuer- bzw. Rauchschutztüren offen zu halten und im Brandfall zum Selbstschließen auszulösen.
Wozu dienen Feststellanlagen ?
Eine Feststellanlage (FSA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Tore oder Rolltore) zwischen den Brandabschnitten. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, müssen Türen oder Tore zwischen den Brandabschnitten schnell und sicher schließen. Ein wesentliches Kriterium dieser Bauteile besteht darin, dass sie „selbstschließend“ sind. Im Brandfall muss die Brand- oder Rauchschutztür komplett geschlossen sein.
Selbstschließende Türen und Tore, die durch Verkeilen, Verstellen oder durch sonstige blockierende Elemente unzulässig offengehalten werden, setzen eine wichtige Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes außer Funktion und gefährden so Menschenleben und Sachwerte!
Solche Beispiele findet man täglich in den Betrieben, da selbstschließende Türen ohne Feststellanlagen (FSA) häufig Betriebsabläufe stören. Die Nutzung von Gebäuden erfordert es zum Teil, dass Türen zeitweise offenstehen müssen.
Um diese Feuerschutztüren im geöffneten Zustand zu halten ist eine Feststellanlage (FSA) erforderlich.
Eine Feststellanlage (FSA) besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
- Feststelleinrichtung, z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
- mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
- Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein (Größe min. 16 cm²) und die Aufschrift tragen „Tür bzw. Tor schließen“.

Eine Feststellanlage (FSA) benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziff. 6.25 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie ist in der Regel für fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Deshalb ist es notwendig, dass der Betreiber das Abnahmeprotokoll der Firma, die eine Anlage eingebaut hat, und den Verwendbarkeitsnachweis (Zulassung) aufbewahrt.
Grundsätzlich werden nur komplette Feststellanlagen (FSA) geprüft.
Bei Austausch einzelner Komponenten gegen nicht in der Zulassung aufgeführte Komponenten, hat die gesamte Feststellanlage ( FSA ) keine Zulassung mehr.
Der Betreiber der Feststellanlagen (FSA) ist verantwortlich für:
- die Abnahme der Anlage nach den Richtlinien des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT)
- die monatliche Überprüfung der Anlage auf einwandfreie Funktion
- die jährliche Wartung durch eine Fachfirma
- die Dokumentation der Prüfung und Wartung
Wir übernehmen die Planung, Montage, DIBt-Abnahme und Wartung der Anlagen und passen sie auf die besonderen Bedürfnisse und Einsatzgebiete unserer Kunden an. Mit einem anerkannten Fachbetrieb garantieren wir für höchste Qualität und Zuverlässigkeit.
Das EL-SI Serviceteam bietet unterschiedliche Systemlösungen von mehreren anerkannten Herstellern an, die speziell für den Einsatz von Rauchschaltanlagen konzipiert sind, dazu gehören u. a.
- GEZE
- DORMA
- Hekatron
- DICTATOR
- ECO
- Novar Esser eff eff
- D + H
- Protronic
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Wir beraten Sie gerne.