Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutz-beauftragter

Brände gefährden nicht nur Leben und Gesundheit, sondern auch die Existenzgrundlage von Unternehmen. Darum ist es wichtig, Bränden mit Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz zuvorzukommen. Ein externer Brandschutzbeauftragter hilft, in Ihrem Betrieb die richtigen Maßnahmen zu etablieren.

Titelbild für organisatorischen Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter für Berlin und Brandenburg vom EL-SI Serviceteam

Zu unserem Leistungsumfang des externen Brandschutzbeauftragten gehört die Erstellung einer Brandschutzordnung, die exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Wir berücksichtigen Ihre Bedingungen und individuellen Gegebenheiten vor Ort und erstellen die notwendigen Teile (A, B und C) Ihrer Brandschutzordnung:

  • Teil A ist übersichtlich und informiert über das Verhalten im Brandfall. Diese Informationen hängen für Alle frei einsehbar in den Gebäuden aus.
  • Teil B befasst sich in der Regel mit den Mitarbeitern, d.h. Personen, die sich dauerhaft im Gebäude aufhalten.
  • Teil C zielt auf die Personen ab, die eine besondere Aufgabe beim Brandschutz innehaben

Zusätzlich zu den oben bereits genannten Aufgaben bieten wir Ihnen auch folgende Sonderleistungen an:

  • Erstellung / Lieferung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Überarbeitung der Brandschutzordnung
  • Instandhaltungen von Brandschutzanlagen
  • Reparatur von Brandschutzanlagen
  • Durchführung von Räumungsübungen
  • Mitarbeiter-Schulungen(Ausbildung zum Brandschutzhelfer,Handhabung Feuerlöscher, etc.)

Als Unternehmer haben Sie eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter und Kunden. Der Brandschutz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Wir bieten Ihnen eine professionelle, individuelle Beratung und Lösung für Ihre Brandschutzfragen. Wir sind Ihr externer Brandschutzbeauftragter und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und der Umsetzung. Wir finden für jeden die richtige Lösung, egal ob Industrie, Handel oder andere Betriebsstätten.

Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten

Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Brandschutzbeauftragten liegt im vorbeugenden Brandschutz. Er führt ausschließlich eine beratende und koordinierende Tätigkeit aus und soll Gefahren erkennen und beurteilen. Zudem soll er diese Gefahren beseitigen und dafür sorgen, dass Schäden möglichst gering gehalten werden. Im Rahmen seiner fachgerechten Beratung gemäß der Richtlinie des Schadensversicherers vfdb hat ein externer Brandschutzbeauftragter unter anderem folgende Aufgaben

  • Prüfung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beidem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischenMaßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung zur Umsetzung behördlicher Anordnungen undbei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mitFeuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
  • Planung, Organisation und Durchführung vonRäumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen undDurchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zurLagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen fürBrandschutzeinrichtungen und für dieFlucht- und Rettungswege
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Kontrolle ob regelmäßige Instandhaltungen vonbrandschutztechnischen Einrichtungen stattfinden
  • Kontrolle, ob festgelegte Brandschutzmaßnahmeninsbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehaltenwerden
  • Beratung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmenbei Ausfall und Außerbetriebssetzung vonbrandschutztechnischen Einrichtungen

Grundlage für die Arbeit von Brandschutzbeauftragten ist die DGUV Information 205-003.

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht immer aus der Belegschaft Ihres Unternehmens kommen. Auch externe Dienstleister können die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen.

Vorteile eines internen Brandschutzbeauftragten

Ein interner Brandschutzbeauftragter kann für viele Unternehmen eine gute Lösung im vorbeugenden Brandschutz sein. So ist der Mitarbeiter ständig verfügbar und kennt sowohl das Unternehmen als auch die Abläufe und Mitarbeiter.

Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass Mitarbeiter für den Posten als Brandschutzbeauftragter erst eine Ausbildung durchlaufen müssen. Auch sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Bereich Brandschutz notwendig. Mitarbeiter sind sowohl während der Aus-, Fort- und Weiterbildung als auch während der Arbeit als Brandschutzbeauftragter nicht für andere Arbeiten verfügbar. Dadurch entsteht ein Zeitmangel, denn der Mitarbeiter kann entweder seiner eigentlichen Tätigkeit im Betrieb oder den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten nachgehen. Außerdem hat ein interner Brandschutzbeauftragter weniger Erfahrung und Fachwissen und ist durch die bereits vorangegangene Arbeit im Betrieb oft betriebsblind.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

Für viele Betriebe ist es nicht lohnend, einen Brandschutzbeauftragten aus den eigenen Reihen zu benennen. In so einem Fall ist ein externer Brandschutzbeauftragter eine sinnvolle Ergänzung. Er berät und betreut den Brandschutz-Verantwortlichen des Unternehmens als zentraler Ansprechpartner in allen Brandschutzfragen. Zu den Vorteilen gehören:

  • Optimale Umsetzung und Wahrnehmung aller wichtigen Aufgaben zum Brandschutz innerhalb Ihres Unternehmens. Externe Brandschutzbeauftragte haben ein umfangreiches Fachwissen und jahrelange praktische Erfahrung.
  • Mitarbeiter müssen nicht extra für Aufgaben des Brandschutzes abgestellt werden und können weiterhin ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen.
  • Sie müssen Ihre Mitarbeiter nicht extra zum Brandschutzbeauftragten weiterbilden. Das bedeutet keine extra Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.
  • Innerbetriebliche Spannungen werden vermieden, da die Lösungsfindung extern, neutral und sachbezogen erfolgt.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter beugt der „Betriebsblindheit“ vor. Darüber hinaus haben externe Brandschutzbeauftragte durch eine intensive Beschäftigung mit dem Thema eine hohe Fachexpertise, durch die sie optimale Lösungen für objektspezifische Fragestellungen finden.
  • Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für alle Anliegen rund um den innerbetrieblichen Brandschutz.

Vorgaben zum externen Brandschutzbeauftragten

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Dennoch können die Bundesländer in ihrem Baurecht bzw. in ihren jeweiligen Sonderbauverordnungen vorschreiben, dass Unternehmen einen Bauschutzbeauftragten implementieren müssen. In folgenden Bereichen verlangen behördliche Anordnungen einen Brandschutzbeauftragten:

  • Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m2 Grundfläche
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m2 Grundfläche
  • Industriebauten mit mehr als 5.000 m2 Grundfläche
  • Sonderbauten wie beispielsweise Kliniken, Hochhäuser oder Versammlungsstätten

Notdienst

24 h Notdienst für Berlin – Preise
– binnen 4 Stunden sind wir vor Ort!

Werktage
Notdienstgrundpauschale 400,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
Mo – Sa von 6 Uhr bis 18 Uhr 75,00 €
Mo – Sa von 18 Uhr bis 6 Uhr 89,00 €

Sonn- /Feiertage
Notdienstgrundpauschale 600,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
sonn- und feiertags ganztägig 150,00 €
(gesetzliche Feiertage)