PFAS-Verbot bei Feuerlöschern: Was Betreiber jetzt beachten müssen

Feuerlöscher S6

Mit der neuen EU-Verordnung 2025/1988 hat die Europäische Union ein weitreichendes Verbot von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln beschlossen. Die Regelung tritt am 23. Oktober 2025 in Kraft und betrifft zahlreiche Unternehmen, da Schaumfeuerlöscher in vielen Betrieben zur Standardausstattung gehören.

Für Betreiber von Gebäuden und Anlagen ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Bestehende Feuerlöscher müssen überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.

Warum PFAS im Brandschutz problematisch sind


PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) wurden lange Zeit wegen ihrer guten Löschwirkung eingesetzt. Heute gelten sie jedoch als umwelt- und gesundheitsschädlich. Aufgrund ihrer extremen Beständigkeit werden sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, da sie sich kaum abbauen und langfristig Boden und Grundwasser belasten.

Aus diesem Grund dürfen PFAS-haltige Löschschäume künftig weder vertrieben noch eingesetzt werden.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die neue Verordnung sieht mehrere Übergangsfristen vor:

ab 23. Oktober 2026 Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigem Löschschaum in Feuerlöschern
ab 23. April 2027 Verbot von alkoholbeständigem PFAS-Löschschaum, z. B. in Bereichen mit polaren Flüssigkeiten wie Aceton
bis 31. Dezember 2030 Ende aller Übergangsfristen – alle PFAS-haltigen Feuerlöscher müssen ausgetauscht oder umgerüstet sein

Auch wenn einzelne Fristen noch in der Zukunft liegen, können bereits vorher Einschränkungen greifen.

Verantwortung und Haftungsrisiken für Betreiber

Betreiber stehen in der Pflicht, ihre Löschtechnik rechtskonform zu betreiben. Dazu gehört auch die fachgerechte Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlöscher, die als Sondermüll gilt.

Zusätzlich ist davon auszugehen, dass Versicherungen Schäden durch den Einsatz fluorhaltiger Löschmittel künftig zunehmend ausschließen. Wer zu spät handelt, riskiert daher nicht nur Umwelt- und Haftungsprobleme, sondern auch erhebliche Kosten.

Woran erkennt man PFAS-haltige Feuerlöscher?


Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Feuerlöscher PFAS enthält. Teilweise wurden Geräte bei früheren Wartungen gekennzeichnet, häufig ist jedoch eine fachliche Prüfung erforderlich. Diese erfolgt in der Regel durch einen qualifizierten Brandschutzpartner in Abstimmung mit dem Hersteller.

Was jetzt zu tun ist

Um rechtssicher und zukunftsfähig aufgestellt zu sein, sollten Betreiber frühzeitig handeln:

  • Bestand an Schaumfeuerlöschern erfassen
  • PFAS-haltige Geräte identifizieren
  • Austausch oder Umrüstung auf fluorfreie Alternativen planen
  • Altgeräte fachgerecht entsorgen
  • Maßnahmen sauber dokumentieren

Ein frühzeitiger Umstieg reduziert Risiken und sorgt für Planungssicherheit.

 

Jetzt handeln – Feuerlöscher rechtssicher erneuern

 

Das EU-weite PFAS-Verbot macht deutlich: Der Austausch und die Umstellung von Feuerlöschern sind keine freiwilligen Maßnahmen mehr, sondern eine notwendige Voraussetzung für einen rechtskonformen Brandschutz.

EL-SI unterstützt Sie dabei umfassend:

  • Prüfung Ihres aktuellen Feuerlöscherbestands
  • Identifikation PFAS-haltiger Geräte
  • Lieferung moderner, fluorfreier Feuerlöscher
  • Fachgerechte Entsorgung alter Löschmittel
  • Regelmäßige Wartung und Dokumentation gemäß Vorschriften

So stellen Sie sicher, dass Ihre Brandschutzausstattung nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch langfristig sicher betrieben werden kann.

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